Alles rund um die Reinigung Ihrer Regenrinne!

Regenrinnen sind ein praktisches Hauszubehör, um die Dachentwässerung zu regulieren. Bei Niederschlag sammelt sich das Regenwasser zunächst auf dem Hausdach, bevor es über die Dachrinne in dem Boden abgeleitet wird. Die modernen Regenrinnen entsprechen dabei dem höchsten Qualitätsstandard, sodass sie ihre Aufgabe zuverlässig im Sinne des Hausbesitzers verrichten.

Nichtsdestotrotz sollte sich dieser nicht ohne regelmäßige Prüfung auf die ordnungsgemäße Funktion verlassen. Beizeiten kann es durchaus sinnvoll und auch notwendig sein, die Regenrinne zu reinigen. Dies ist vor allem deswegen notwendig, weil sich nicht nur das Regenwasser in der Rinne ansammelt, sondern mit der Zeit auch Laub, Äste oder Moos dort gewissermaßen angespült werden. Häufig geht mit dem Niederschlag nämlich auch ein mitunter starker Wind einher, sodass verschiedene Naturbestandteile durch die Luft gewirbelt werden. Ohne eine regelmäßige Reinigung würde die Dachrinne nach einiger Zeit verstopfen. Die Folge ist, dass das angesammelte Regenwasser nicht mehr wie geplant durch das Rohr ablaufen kann. Im schlimmsten Fall drohen sogar schwere Überschwemmungen, die massiven Schaden anrichten können. Daher ist es unerlässlich, den Durchlauf regelmäßig zu pflegen.

Wie häufig die Regenrinne kontrolliert und möglicherweise auch gereinigt werden sollte, kann nicht pauschal beantwortet werden. Maßgeblich ist vor allem die nähere Umgebung des Hauses. Befinden sich hier beispielsweise viele Laubbäume, könnte das Dach deutlich schneller verschmutzen als bei einem freistehenden Haus, das einen deutlichen Abstand zu den nächsten Baumbeständen hat. Da allerdings auch Moos für Verstopfungen verantwortlich sein kann, sollte das Dach mindestens ein bis zweimal pro Jahr kontrolliert werden. In der Regel reicht die Reinigung einmal jährlich aus.

Wer trägt die Kosten für die Dachrinnenreinigung: Mieter oder Vermieter?

Immer wieder streiten Mieter und Vermieter über die Pflicht zur Reinigung der Dachrinne. Zunächst ist festzustellen, dass Mieter grundsätzlich dazu verpflichtet sind, darauf zu achten, dass bei der Dachrinne keine Verstopfung gegeben ist. Die Rechtsprechung macht allerdings davon eine Ausnahme. Im Herbst ist grundsätzlich der Vermieter aufgrund des erhöhten Laubfalls dazu verpflichtet, die Dachrinne zu prüfen und gegebenenfalls auch zu reinigen. Wegen der mietvertraglichen Grundpflichten ist es nämlich die Aufgabe des Vermieters, eine ordnungsgemäße Entwässerung zu gewährleisten. Es handelt sich hierbei um die sogenannte Soll Beschaffenheit des Mietobjekts.

Der Vermieter hat allerdings keine generelle Pflicht, Regenabflüsse sowie Regenrinnen intervallartig zu kontrollieren und bei Bedarf auch zu reinigen, wie unter anderem das Landgericht Berlin entschieden hat (Landgericht Berlin, GE 2004, 1027). Jeder Grundsatz kennt allerdings auch eine Ausnahme, insbesondere in der Juristerei. Liegen nämlich konkrete Anzeichen dafür vor, dass eine Verstopfung drohen könnte, beispielsweise aufgrund der Beschaffenheit der unmittelbaren Umgebung, muss der Vermieter tätig werden. Daher muss vor allem im Herbst mit Laubverstopfungen gerechnet werden, wenn sich im Umfeld der Örtlichkeit derart hohe Bäume befinden, deren Laub in die Regenrinne abfallen könnte.

Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat darüber hinaus entschieden, dass die Kontrolle während der anderen Jahreszeiten durchaus eine Mieterpflicht darstellen kann. Eine derartige vertragliche Nebenpflicht ist stets im geschlossenen Mietvertrag festzuhalten. Der Vermieter muss daher die Regenrinne beispielsweise zur Sommerzeit nicht besonders intensiv kontrollieren, wenn er seiner sonstigen Kontrollpflicht stets nachgekommen ist.

Von der Frage, wer die Kontrolle durchzuführen hat, ist die Kostenverteilung gänzlich unabhängig. Der Bundesgerichtshof hat in einem wegweisenden Urteil entschieden, dass die Kosten, die im Hinblick auf die Dachrinnenreinigung anfallen, durchaus als "sonstige Betriebskosten" auf den Mieter abgewälzt werden dürfen. Zu differenzieren ist hier insbesondere zwischen den Betriebs- und den Instandhaltungskosten. Die Betriebskosten, die durchaus vom Mieter zu tragen sein können, dürfen nur dann geltend gemacht werden, wenn es sich um eine turnusmäßige Reinigungsaktion handelt. Liegt demgegenüber eine Verstopfung vor, oder müssen die Arbeiten aus anderen Gründen ausschließlich zur Instandhaltung der Regenrinne durchgeführt werden, sind diese Kosten als Bestandteil seiner Verkehrssicherungspflicht vom Vermieter zu tragen.

Die Dachrinne von einer Fachfirma reinigen lassen:

Die Reinigung einer Dachrinne kann mitunter eine sehr mühevolle und auch schmutzige Arbeit sein. Immer mehr Hausbesitzer gehen aus diesem Grund dazu über, eine professionelle Dachrinnenreinigung in Auftrag zu geben. Diese Experten befreien die Regenrinne nach einer umfangreichen Kontrolle nicht nur von dem abgelagerten Laub. Sie übernehmen in der Regel auch gärtnerische Tätigkeiten, indem sie die umliegenden Bäume zurückschneiden, ebenso wie den Efeu, der sich über die Regenrinne verteilt. Zu den weiteren Tätigkeitsschwerpunkten gehört auch die Dachentmoosung, die mit speziellen Mitteln durchgeführt wird, um insbesondere auch präventiv vorzubeugen. Bei Bedarf wird die Dachrinne mit einem zusätzlichen Schutzanstrich bearbeitet, um vor allem die Haltbarkeit deutlich zu verlängern. Insofern die Regenrinne noch nicht mit einem Laubschutzsystem ausgestattet ist, können die Fachfirmen ein entsprechendes System auch noch nachrüsten. Stellt sich bei einer Kontrolle heraus, dass etwa am Dach oder in der Regenrinne einzelne Leckagen vorhanden sind, werden diese sofort fachkundig repariert, um weiteren Schaden von vornherein zu verhindern.

Aufgrund der vielseitigen Aufgaben ist es nicht möglich, die Kosten für die Beauftragung einer Fachfirma vorab zu nennen. Professionelle Anbieter werden zunächst eine Bestandsaufnahme vom Dach sowie der Dachrinne vornehmen, um die durchzuführenden Arbeiten anschließend in einem Kostenvoranschlag zu verrechnen. Insbesondere die Art des Objekts bestimmt maßgeblich die Höhe der Kosten. Bei einem kleinen Einfamilienhaus wird für die Reinigung der Regenrinne bereits weniger Zeit benötigt als bei einem mehrstöckigen Wohnkomplex.

Im Durchschnitt verlangen die fachkundigen Betriebe für die Reinigung der Dachrinne bis zu vier Euro pro Meter. Sind darüber hinaus noch Rinnkästen vorhanden, werden regelmäßig zusätzliche Kosten unausweichlich sein. Zwischen 6 - 8 Euro verlangen die Anbieter für jeden einzelnen Rinnkasten. Insofern noch nicht vorhanden, werden die geschulten Handwerker den Hausbesitzer darüber informieren, die Rinnen mit einem speziellen Regenrinnengitter abzudecken. Dabei handelt es sich keineswegs um eine Verkaufsmasche, sondern um eine sinnvolle Ergänzung, um in Zukunft das Laub besser kontrollieren zu können. Die Verschmutzung im Laufe der Zeit wird schlichtweg aufgehalten. Entsprechend sollten noch einmal 2 - 3 Euro pro laufendem Meter eingerechnet werden. Möchte der Hausbesitzer darüber hinaus noch Blättersiebe einsetzen lassen, steigen die Kosten um 2 - 3 Euro pro Blattsieb.

Sowohl im Internet als auch in der Tageszeitung oder in den Gelben Seiten werben spezielle Firmen für ihre Dienstleistungen. Bei der Auswahl des passenden Handwerkers sollte nicht unbedingt der Preis die entscheidende Rolle spielen. Wichtiger ist hier der Erfahrungsschatz, den das Handwerksunternehmen mitbringt. Bei der professionellen Reinigung der Regenrinne können Fehler niemals ausgeschlossen werden, die allerdings verheerende Konsequenzen haben können. Läuft beispielsweise die Regenrinne über und verursacht dadurch eine schadensreiche Überschwemmung, wird die Frage nach der Kostentragungspflicht sehr wichtig. Um von vornherein solche Konstellationen zu verhindern, sollten stets die Qualifikation sowie die Referenzen der Anbieter geprüft werden, bevor der Auftrag erteilt wird. Ebenfalls bietet es sich an, mit den Firmen einen Festpreis zu vereinbaren. Hausbesitzer sollten allerdings dabei berücksichtigen, dass die meisten Dienstleister eine zusätzliche Anfahrtspauschale für ihre Tätigkeit berechnen werden.

Do it yourself: Die Dachrinne selbst reinigen

Selbstverständlich kann eine Regenrinne auch in Eigenregie gesäubert werden. Für Menschen, die dabei nicht gerne auf einer Leiter arbeiten, gibt es spezielle Teleskopstäbe. Auf dem Teleskopstab wird eine Bürste befestigt, mit der die Dachrinne vom Dreck befreit werden kann. Dazu wird der Stab lediglich auf die entsprechende Länge ausgezogen. Der Nachteil dieser Variante besteht darin, dass die Verunreinigung nicht eingesehen werden kann. Das bedeutet, dass mitunter starke Verschmutzungen nicht gelöst werden, weil sie schlichtweg nicht bekannt sind. Darüber hinaus müssen Anwender damit rechnen, dass der Dreck herunterfällt, sodass es sich teilweise um eine sehr schmutzige Angelegenheit handeln kann. Bei nassem und kleinteiligem Laub wird die Bürste ebenfalls häufig nicht den gewünschten Effekt bringen. Die Rückstände von Laub und Ästen sowie Moos kleben regelrecht an der Rinne.

Es gibt eine Vielzahl von weiteren nützlichen Utensilien, um die Reinigungsarbeiten so angenehm wie möglich zu gestalten. Mit Schaufeln und Harken lassen sich auch grobe und festsitzende Verschmutzungen lösen. Sollte derartiges Arbeitsmaterial nicht zur Verfügung stehen, kann alternativ auch eine Kunststoffflasche zurechtgeschnitten werden, um daraus einen Zylinder zu formen. Wie mit Schaufel und Harke wird die kleinteilige sowie feuchte Verschmutzung entfernt. Dieser Arbeit lässt sich ohne eine Leiter allerdings kaum durchführen. Dabei sollte stets ein sicherer Stand gewährleistet sein. Unter Umständen kann eine weitere Person die Leiter vor einem Verrutschen sichern. Je nach Verschmutzungsgrad sollten im Rahmen der handwerklichen Tätigkeit Bauhandschuhe getragen werden. Sie schützen die Hände und gewährleisten dennoch ein kräftiges Zupacken. Damit können die Verunreinigungen mühelos aus der Rinne abgetragen werden.

Sinnvoll und arbeitserleichternd kann auch der Einsatz eines Hochdruckreinigers sein. Insofern der Aufsatz noch nicht vorhanden ist, sollte ein spezieller Reinigungschlitten erworben werden. Dieses Gerät ist für die Reinigung der Dachrinne prädestiniert. Nachdem der Hochdruckreiniger verkabelt worden ist, wird der Schlitten in die Regenrinne gestellt. Durch das Rückstoßprinzip bewegt er sich vollautomatisch vor. Mit dem dadurch aufgebauten Druck lassen sich selbst hartnäckige Verschmutzungen einfach entfernen. Vermieden werden sollte der Einsatz eines Hochdruckreinigers mit den konventionellen Aufsätzen, da diese mitunter zu viel Druck aufbauen, sodass die Regenrinne beschädigt werden könnte. Soweit noch kein Hochdruckreiniger vorhanden ist, ist es aus finanzieller Sicht nicht ratsam, diesen ausschließlich für die Dachrinnenreinigung zu erwerben. Eine Alternative sind sogenannte Dachrinnenroboter.

Mit einem speziellen Reinigungsroboter lässt sich die Arbeit nahezu wie von selbst erledigen. Der Anschaffungspreis liegt bei etwa 300 €, wobei es natürlich auch deutlich teurere Geräte gibt. Der Vorteil dieser Arbeit besteht darin, dass der Nutzer die Leiter im Optimalfall lediglich zweimal betreten muss. Die Arbeit wird etwa fünfmal schneller erledigt als dies mit der Hand zu erreichen wäre. Der Reinigungsroboter für die Regenrinne löst sämtliche Verschmutzungen. Er kann allerdings den aufgestauten Schlamm nicht entfernen, sodass in diesem Fall eine Nachreinigung unerlässlich sein wird. Während der Arbeit fällt der Dreck aus der Dachrinne auf den Boden, sodass auch hier mit entsprechenden Verschmutzungen zu rechnen ist.